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   LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15   

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https://dejure.org/2019,84173
LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.06.2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 7 O 66/15 (https://dejure.org/2019,84173)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Nach den höchstrichterlichen Grundsätzen einer sekundären Darlegungslast genügt ein einfaches Bestreiten seitens des Anspruchsgegners dann nicht, wenn ein (primär) darlegungspflichtiger Anspruchsteller außerhalb des für seinen Anspruch erheblichen Geschehensablaufs steht, der Anspruchsgegner alle wesentlichen Tatsachen kennt und ihm nähere Angaben zuzumuten sind (vgl. BGH, Urt. v. 17.01.2008, III ZR 239/06, Rn. 16 m.w.N. zur BGH-Rspr., zit. nach juris).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 307/11

    Wirksamkeit der Klagezustellung ohne die in Bezug genommenen Anlagen

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Fehlt es daran, ist nach allgemeiner Ansicht eine dennoch zugestellte Klage - nach vorangegangenem Hinweis - als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012, VIII ZR 307/11, Rn. 29, zit. nach juris).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Solche Vermögensverluste sind Mangelfolgeschäden, die nach § 280 Abs. 1 BGB ersetzt werden, wie z.B. Gewinn- oder Nutzungsausfall während der Mängelbeseitigung oder merkantiler Minderwert (vgl. Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil, Rn. 202; für merkantilen Minderwert: BGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, VII ZR 98/94, Rn. 20, zit. nach juris).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Wenn sich ein Mangel seiner Bauaufsicht im Bauwerk verwirklicht hat und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt, kann der Besteller sodann Gewährleistungsansprüche geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1999, VII ZR 162/97, Rn. 10, m.w.N. zit. nach juris).
  • BGH, 10.04.2008 - VII ZR 214/06

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung einer den anerkannten Regeln der Technik

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008, VII ZR 214/06, Rn. 16; außerdem OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2012, I-21 U 113/11, Rn. 89 f., jew. zit. nach juris).
  • BGH, 22.02.2001 - VII ZR 115/99

    Darlegungen zur Anspruchshöhe bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Er ist auch keine abschließende, sondern nur eine vorläufige Zahlung, über die am Ende abgerechnet werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2001, VII ZR 115/99, Rn. 7, zit. nach juris).
  • BGH, 06.11.2013 - KZR 61/11

    Zur Unternehmenseigenschaft der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Wegen der einschneidenden Rechtsfolge ist § 288 Abs. 2 BGB eng auszulegen (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.2013, KZR 61/11, Rn. 73, m.w.N., zit. nach juris).
  • BGH, 21.02.2000 - II ZR 231/98

    Sachurteilsvoraussetzungen einer Konkursfeststellungsklage nach Aufnahme des

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Auch dem hilfsweise gestellten Antrag auf Feststellung zur Insolvenztabelle fehlt es an der Zulässigkeit, weil es bereits an der Sachurteilsvoraussetzung einer ordnungsgemäßen Anmeldung und Prüfung der geltend gemachten Forderung mangelt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2000, II ZR 231/98, Rn. 4, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 21 U 113/11

    Voraussetzungen der Verweigerung der Nachbesserung wegen unverhältnismäßigen

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Von Bedeutung bei der gebotenen Abwägung ist auch, ob und in welchem Ausmaß der Unternehmer den Mangel verschuldet hat (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2008, VII ZR 214/06, Rn. 16; außerdem OLG Hamm, Urteil vom 15. Mai 2012, I-21 U 113/11, Rn. 89 f., jew. zit. nach juris).
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 19 U 26/16

    Ansprüche des Versicherers nach Regulierung von Gewährleistungsansprüchen in der

    Auszug aus LG Bonn, 27.06.2019 - 7 O 66/15
    Die erforderliche Bestimmtheit verlangt im gegebenen Fall eine Klarstellung dahingehend, dass nur eine auf den Anspruch der Schuldnerin gegen ihre Haftpflichtversicherung beschränkte Inanspruchnahme durch abgesonderte Befriedigung erfolgen soll, wobei die Bezeichnung der Schuldnerin und deren Versicherung erforderlich ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 01. Juni 2016, 19 U 26/16, Rn. 6, zit. nach juris).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

  • BGH, 26.06.2003 - VII ZR 126/02

    Haftung von Unternehmern unterschiedlicher Gewerke auf einheitliche

  • BGH, 21.04.2011 - VII ZR 130/10

    Werkvertrag: Mangel an einem funktionstauglichen Rundbogenfenster bei

  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

  • OLG Köln, 07.01.2021 - 7 U 187/19

    Ansprüche aus einem Generalunternehmervertrag über die bezugsfertige Errichtung

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 27.06.2019 - 7 O 66/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte zu 1) beantragt, ebenso wie die Streithelferin, das Urteil des Landgerichts Bonn vom 27.06.2019, 7 O 66/15 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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